
Honorar
Die Behandlungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Gerne informiere ich dich in einem persönlichen Gespräch über den zu erwartenden Zeitaufwand und Kosten der Behandlung.
Das Honorar für die Beratung/Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand des Behandlers. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90€ für 60 Minuten, 180€ für 120 Minuten, 270€ für 180 Minuten. (Abrechnung im Viertelstundentakt.)
Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab, d.h. das fällige Honorar wird direkt an mich gezahlt. Nach § 4 Nr.14 des UStG ist der Rechnungsbetrag umsatzsteuerfrei.
Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtige Patienten
Auf Wunsch erfolgt die Rechnungsstellung unter Bezifferung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können somit einen teilweisen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Bitte beachte, dass ich teilweise über dem im GebüH genannten Höchstsatz abrechne. Das Gebührenverzeichnis stammt noch aus dem Jahre 1985 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Es entspricht somit nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten meiner modernen Praxisführung.
Gesetzlich versicherte Patienten
Heilpraktiker sind nicht dem System der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen. Deshalb erfolgt bei gesetzlich versicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen.
Kontakt aufnehmen
Ich freue mich über eine mögliche Zusammenarbeit.

